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VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Irak; rechtliches Gehör (Wiedereinsetzung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91
Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Erfüllt der Betroffene die ihm insoweit obliegende Sorgfaltspflicht nicht, so kann das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden (BVerfG vom 2.6.1992 BVerfGE 86, 280 unter Verweis auf BGH NJW-RR 1990, 830). - BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89
Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Erfüllt der Betroffene die ihm insoweit obliegende Sorgfaltspflicht nicht, so kann das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden (BVerfG vom 2.6.1992 BVerfGE 86, 280 unter Verweis auf BGH NJW-RR 1990, 830). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Versäumt daher ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer eine Rechtsmittelfrist, so verbieten es grundsätzlich die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1 GG, die Versäumung dieser Frist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als verschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen (BVerfG vom 10.6.1975 BVerfGE 40, 95). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Die Behauptung, die richterlichen Tatsachenfeststellungen seien falsch oder der Richter habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beigemessen, vermag grundsätzlich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (BVerfG vom 19.7.1967 BVerfGE 22, 267/273). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus VGH Bayern, 16.08.2011 - 13a ZB 10.30412
Dieses Rechtsinstitut dient in den Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht unmittelbar und in stärkerem Maße als sonst der Verwirklichung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtsschutzgarantien (BVerfG vom 10.6.1975 BVerfGE 40, 88).
- VG München, 16.01.2017 - M 8 S 16.50931
Fehlende deutsche Sprachkenntnisse führen nicht zur Wiedereinsetzung in den …
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrungihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 - juris; BayVGH, B. v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VG München, 07.11.2016 - M 8 S 16.50734
Unzulässige Klage mit Eilantrag im Dublin-Verfahren wegen Fristversäumnis
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B.v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 - juris; BayVGH, B.v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U.v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VG München, 27.07.2016 - M 12 S 16.50477
Abgelehnter Antrag gegen Abschiebungsanordnung nach Bulgarien
Denn für den Fall, dass einem Ausländer ein Bescheid zugestellt wird, dessen Inhalt und Rechtsmittelbelehrung ihm unverständlich sind, werden von ihm im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten zumutbare Anstrengungen verlangt, sich innerhalb angemessener Frist Gewissheit über den genauen Inhalt des Schriftstücks zu verschaffen, wenn er die Bedeutung des Schreibens jedenfalls soweit erfassen kann, dass es sich um ein amtliches Schreiben handeln könnte, das eine ihn belastende Entscheidung enthält (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 17.12.1993 - Az. 1 B 177/93 -juris; BayVGH, B. v. 16.8.2011 - Az. 13a ZB 10.30412 - juris; VG Düsseldorf, U. v. 11.4.2012 - Az. 22 K 6259/11.A - juris). - VG Regensburg, 08.07.2019 - RO 11 K 19.50499
Verfristete Klage gegen Ablehnung des Asylantrags
Macht ein Asylbewerber fristgemäß und substantiiert glaubhaft geltend, dass er sich umgehend nach Erhalt des Schreibens mit allem ihm zumutbaren Nachdruck um eine rasche Aufklärung dessen Inhalts bemüht hat, dies aber dennoch nicht so rechtzeitig möglich war, dass er die Frist einhalten konnte, ist ihm Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 16.8.2011 Az. 13a ZB 10.30412 - juris; BVerwG, B.v. 17.12.1993 Az. 1 B 177/93 - juris; BVerfG, B.v. 2.6.1992 Az. 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 - juris).